5 Schritte zur Freiberuflichkeit

Sofern Sie sich entschieden haben, ob und ab wann Sie freiberuflich arbeiten möchten, sind folgende Schritte von Bedeutung:

1. Melden Sie Ihre Freiberuflichkeit beim Landesamt für Gesundheit und Soziales an.

Infos erhalten Sie unter: www.lageso.de (abhängig vom jeweiligen Bundesland). Pflegehelfer melden sich beim zuständigen Gewerbeamt an.

2. Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt an.

Dort erhalten Sie auch eine entsprechende Steuernummer. Einkünfte von freiberuflichen Pflegefachkräften sind umsatzsteuerbefreit
(§4 Nr14 UStG ). Wir empfehlen das Hinzuziehen eines Steuerberaters.

3. Melden Sie Ihre Freiberuflichkeit bei der Berufsgenossenschaft (BGW) an.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg
Tel.: 040-20207-1190, Fax: 040-20207-1490
Infos erhalten Sie im Internet unter: www.bgw-online.de.

4. Beantragen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis bei Ihrer Meldestelle bzw. Bürgeramt.

5. Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab.

Unser Kooperationspartner, Daniel Leetz (Deutsche Vermögensberatung), ist spezialisiert auf Berufshaftpflichtversicherungen und private Krankenversicherungen für freiberufliche Pflegekräfte. Er berät Sie gern.
Kontakt unter: 0172-3176783.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?

Wir helfen gern weiter.
Rufen Sie uns unter 030-544 977 66 an oder schreiben eine E-Mail an mail@pflegeagenten.de.
 
 
 
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